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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Enpal Partnerportal

13. Januar 2025

§1 Geltungsbereich

(1)

Diese Teilnahmebedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Enpal24 GmbH, Koppenstr. 8, 10243 Berlin (im Folgenden „Wir“ oder „Enpal“), und den Vertragspartnern (im Folgenden: „Partner“) des Enpal Partnerprogramms zur Vermittlung von Neukunden (im Folgenden: „Partnerprogramm“).

(2)

Die Teilnahme an dem Partnerprogramm erfolgt ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser AGB. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, selbst wenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.

(3)

Die AGB richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Verbraucher gemäß § 13 BGB sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Das Partnerprogramm beschränkt sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(4)

Individuelle Absprachen zwischen Enpal und dem Partner, die von diesen AGB abweichen oder sie ergänzen, haben Vorrang, sofern sie in Textform (z. B. per E-Mail) getroffen wurden. Diese AGB gelten nur, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden.

§2 Vertragsgegenstand

(1)

Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Abverkauf unserer Produkte, insbesondere Photovoltaikanlagen (optional: mit Batteriespeicher und Wallbox) sowie Wärmepumpen (im Folgenden „Produkte“) über unsere Webseite erhöht werden soll. Die Teilnahme an dem Partnerprogramm ist für den Partner kostenlos.

(2)

Durch seine Anmeldung unter Angabe der insoweit erforderlichen Daten und Informationen gibt der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab und akzeptiert dabei die AGB. Ein entsprechender Teilnahmevertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Angebots erklären.

(3)

Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm. Wir können jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen oder das Partnerprogramm einstellen.

(4)

Durch die Teilnahme am Partnerprogramm wird es dem Partner ermöglicht,

  1. mittels unserer Webseite https://www.empfehlen.enpal.de (im Folgenden „Webseite“) qualifizierte Kontakte mit Interesse an den Produkten (im Folgenden „Leads“) und/oder
  2. Leads durch einen von uns zur Verfügung gestellten spezifischen HTML-Code für Links oder einen Tracking-Link (URL inkl. Referral ID), mit dem Nutzer einer individuellen Webpage bei deren Anklicken identifiziert werden können, an uns zu vermitteln.

Insoweit wird unterschieden zwischen Leads für Photovoltaikanlagen (im Folgenden: „PV-Lead“) und Leads für Wärmepumpen (im Folgenden: „Wärmepumpen-Lead“). Für die erfolgreiche Vermittlung von Vertragsabschlüssen mit Leads gerichtet auf den Kauf von Produkten erhält der Partner auf Grundlage dieser AGB eine Vermittlungsprovision.

(5)

Die Teilnahme am Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Rechtsverhältnis. Insbesondere sind die Parteien wechselseitig nicht vertretungsbefugt oder Handelsvertreter. Sie sind in keiner Weise für Verpflichtungen verantwortlich, die die jeweils andere Partei, die mit ihr verbundenen Unternehmen oder ihre Erfüllungsgehilfen eingehen oder übernehmen.

§3 Rechte und Pflichten von Enpal

(1)

Wir stellen dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) (im Folgenden: „Werbemittel“) zur Verfügung. Ein damit einhergehendes Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs durch Enpal.

(2)

Enpal betreibt die Webseite, andere zu Zwecken des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Webpages sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. Wir schulden in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Die Qualität und Korrektheit der auf der Webseite und anderen Webpages angebotenen Produkte und Werbemittel stehen in unserem alleinigen Ermessen.

(3)

Es ist unsere Verpflichtung, etwaige Zuordnungen von Vertragsschlüssen zwischen Lead und Enpal zum Partner nachvollziehbar vorzunehmen. Im Falle einer Vermittlung gem. § 4 (4) (b) verpflichten wir uns insbesondere, in geeigneter Art und Weise ein Tracking der Besucher, die über den dem Partner zur Verfügung gestellten Code oder Link auf eine unserer Webpages gelangen, durch ein geeignetes Trackingsystem vorzunehmen,

(4)

Wir verpflichten uns darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. § 6 unter den dort festgelegten Voraussetzungen

§4 Rechte und Pflichten des Partners

(1)

Der Partner muss nicht für Enpal tätig werden und die Enpal Produkte auch nicht aktiv bewerben. Eine Verpflichtung, sich aktiv um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen, besteht ausdrücklich nicht. Vielmehr erfolgt jegliche Vermittlungs-, Werbe- oder sonstige Tätigkeit des Partners für die Produkte auf freiwilliger Basis und ein Tätigwerden liegt allein im Ermessen des Partners.

(2)

Der Partner darf ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel nur für Zwecke aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nutzen. Er ist berechtigt, die Nutzung jederzeit einzustellen. Auf entsprechende Aufforderung durch Enpal hat der Partner die Nutzung umgehend zu unterlassen.

(3)

EinLead umfasst mindestens die folgenden Angaben, unter denn die Erreichbarkeit eines Neukontakts gewährleistet ist: (a) vollständiger Name, (b) Adresse, (c) Telefonnummer, (d) E-Mail-Adresse und (d) Angaben im auszufüllenden Protokoll.

(4)

Leads können grundsätzlich nur natürliche Personen sein, die als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB qualifizieren, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über selbst genutztes Wohneigentum im Vertragsgebiet verfügen. Die Ausweitung auf die Vermittlung von im Vertragsgebiet ansässigen Leads, die als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB qualifizieren, erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Enpal, welche jederzeit widerrufen werden kann.

(5)

Ein Neukontakt qualifiziert sich nicht als Lead, falls und insoweit zumindest eines der nachfolgenden Ausschlusskriterien zutrifft:

  1. Kontaktdaten des Neukontakts sind nicht korrekt oder ist wiederholt nicht erreichbar;
  2. Duplikate (Lead ging bereits innerhalb der letzten vier [4] Monate bei Enpal ein);
  3. Neukontakt ist nicht Eigentümer des Gebäudes;
  4. das Gebäude ist kein Privat-, sondern Firmengebäude;
  5. das Gebäude des Neukontakts hat keine Internetverbindung;
  6. der Neukontakt widerruft sein Interesse vor der Kontaktaufnahme durch Enpal;
  7. der Neukontakt wird nicht exklusiv an Enpal weitergeleitet;
  8. der Neukontakt war oder ist bereits Enpal Kunde.

(6)

Im Falle eines PV-Lead gelten ergänzend die folgenden Ausschlusskriterien:

  1. Neukontakt hat keinen Wohnsitz im Gebäude;
  2. Neukontakt wohnt in einem Miets- oder Mehrfamilienhaus;
  3. Neukontakt wohnt in einem Gebäude mit Gesamthöhe von mehr als 25 Metern;
  4. das Gebäude hat einen für die Montage einer Photovoltaikanlage unpassenden Dachbelag oder kein fertiggestelltes Dach;
  5. die Dachziegel des Gebäudes sind nicht frei beweglich;
  6. der Neukontakt hat anstehende Sanierungsarbeiten an Dach oder Elektrik.

(7)

Im Falle eines Wärmepumpen-Lead gelten ergänzend die folgenden Ausschlusskriterien:

  1. der Neukontakt hat bereits eine Wärmepumpenanlage in dem Gebäude;
  2. es befinden sich mehr als drei (3) Wohneinheiten in dem Gebäude des Neukontakts;
  3. der Heizraum des Gebäudes befindet sich im Dachboden.

(8)

Der Partner trägt allein dafür Sorge, dass die datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Ziffer 8 beachtet werden.

(9)

Im Übrigen wird der Partner bei Ausübung seiner Tätigkeiten nach diesem Vertrag die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen beachten. Er hat es insbesondere zu unterlassen, unverlangte E-Mails zu versenden oder nicht gestattete Telefon Werbung durchzuführen. Seine Leistungen hat der Partner gegenüber Kunden nur in der zwischen den Parteien vereinbarten Art und Weise anzubieten. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads mittels unlauterer Methoden oder unzulässiger Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen, ist untersagt.

(10)

Der Partner ist allein dafür verantwortlich auch gegebenenfalls anwendbare, wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Ansprache seiner Neu- und/oder Bestandskunden einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Anforderungen aus § 7 UWG.

§5 Vergütung und Abrechnung

(1)

Der Partner erhält von uns eine erfolgsabhängige Vergütung für jeden Lead, der in dem Abschluss betreffend die Produkte zwischen Enpal und Lead (im Folgenden: „Sale“) mündet. Zwischen Vermittlung eines Leads und dem Sale können mehrere Wochen liegen. Der Anspruch auf Vergütung entsteht im Falle eines Sales mit Zahlungseingang der ersten unter dem Endkundenvertrag geschuldeten und an Enpal gezahlten Rate.

(2)

Als Sale gilt jeder durch den Partner vermittelte, rechtlich bindende Vertragsabschluss, der zur Installation eines Produkts führt. Nicht als Sale gelten Leads, die den Prozess bis zum Vertragsschluss vorzeitig abbrechen, gleich aus welchem Grund, denen Enpal kein Vertragsangebot macht oder deren Verträge widerrufen oder storniert werden.

(3)

Entscheidend für die Feststellung, ob ein Sale im Sinne von § 2 (4) (b) vorliegt, ist das von uns eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie Laufzeit von sieben (7) Tagen. Uns trifft keine Vergütungsverpflichtung, wenn und insoweit das Trackingsystem ausfällt oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird, die dazu führt, dass eine Zuordnung von Leads und Sales zu einzelnen Partnern nicht möglich ist.

(4)

Die Höhe der Vergütung pro Sale ist den jeweils geltenden Konditionen des Partnerprogramms zu entnehmen.

(5)

Die Vergütung versteht sich als Netto-Entgelt und wird zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt, falls und insoweit diese anfällt.

(6)

Enpal stellt dem Partner bis zum 15. des Folgemonats auf elektronischem Weg eine Übersicht zur Anzahl der Sales, die die Anforderungen dieses Vertrags erfüllen, zur Verfügung. Hat der Partner gegen eine Übersicht Einwendungen, sind diese uns gegenüber innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Übersicht als zutreffend.

(7)

Auf Grundlage der Übersicht erstellt der Partner eine ordnungsgemäße Rechnung und lässt diese Enpal auf elektronischem Wege zukommen. Enpal wird die Vergütung binnen 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Rechnung an die vom Partner genannte Kontoverbindung überweisen. Enpal behält sich vor, die Abrechnung der Vergütung auf das umsatzsteuerliche Gutschriftverfahren in der jeweils gültigen Fassung umzustellen. Falls und insoweit erforderlich, erteilt der Partner bereits jetzt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer solchen Umstellung.

(8)

Der Rechnungsbetrag wird fällig vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung. Etwaige Bankgebühren z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.

§6 Haftung

(1)

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in dieser Ziffer 7 haften die Parteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

(2)

Enpal haftet unbeschränkt (i) bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (ii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (iii) für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden. Eine Haftung von Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(3)

Die vorstehende Regelung in Ziffer 6 (2) gilt auch für die persönliche Haftung von Enpals Organen, gesetzlichen Vertretern, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

(4)

Der Partner stellt uns und unserer Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, alle Kosten zu ersetzen, die uns durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung

§7 Nutzungsrechte

(1)

Die Parteien sind wechselseitig nicht befugt, die Marken, Warenzeichen oder Handelsnamen der jeweils anderen Partei zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt oder wird von der jeweiligen Partei schriftlich genehmigt.

(2)

Falls und insoweit Enpal dem Partner die Nutzung von Werbemitteln oder sonstigen Inhalten erlaubt und diese urheberrechtlich geschützt sind, räumen wir dem Partner für die Dauer und den Zweck dieses Vertrags ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, soweit sie über den in diesem Absatz eingeräumten Umfang hinausgeht.

(3)

Bei Beendigung dieses Vertrages hat der Partner die Verwendung der Enpal Marken, Warenzeichen oder Handelsnamen von Enpal, sofern diese zuvor von Enpal genehmigt wurde, unverzüglich einzustellen.

§8 Datenschutz

(1)

Gesetzliche Vorschriften hinsichtlich des Datenschutzes, insbesondere bezüglich Kundendaten, sind von jeder Partei selbstverantwortlich einzuhalten. Die Parteien bestätigen insoweit ausdrücklich, dass ihnen die geltenden einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind und sie deren Einhaltung gewährleisten.

(2)

Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Die Grundsätze der Datenschutzgrund-Verordnung (DS-GVO= für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind zu wahren; sie sind in Art. 5 Abs. 1 DS-GVO niedergelegt.

(3)

Der Partner ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner geschäftlichen Handlungen, insbesondere die Einholung einer entsprechenden Einwilligung der Leads zur Weiterleitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten durch Enpal. Partner stellt dabei insbesondere sicher, dass die durch ihn angesprochenen Leads transparent und vollständig über die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Enpal informiert wurden und ihnen bekannt ist, dass es sich bei den angebotenen Produkten um solche von Enpal und damit um die eines Dritten handelt. Partner weist Enpal auf erstes Anfordern nach, dass sämtliche notwendige Einwilligungen eingeholt und datenschutzrechtliche Informationen erteilt wurden. Der Partner sichert zu, dass er in Bezug auf die von Enpal oder anderweitig erhaltenen personenbezogene Daten Maßnahmen ergreift, um die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten, und dass diese Maßnahmen an die Risiken angepasst sind, die mit der Verarbeitung und der Art der von den betroffenen Personen zu erhebende und zu speichernde personenbezogene Daten verbunden sind.

(4)

Sofern dies erforderlich werden sollte, schließen die Parteien einen Vertrag über eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 Abs. 3 DSG-VO.

§9 Vertraulichkeit

(1)

Soweit die Parteien im Rahmen der Leistungserbringung und Vertragserfüllung Einblick in die Betriebsabläufe der jeweils anderen Partei bzw. Zugang zu nicht allgemein zugänglichem Know-how, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erhalten, sind sie wechselseitig zur Verschwiegenheit hierüber verpflichtet.

(2)

Die Parteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Partei der anderen unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Partei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung und Vertragserfüllung zu benutzen. Sie werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. „Vertrauliche Informationen“ in diesem Sinne sind dabei alle Informationen und Unterlagen der jeweiligen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen, Produkte und Preisgestaltung, Kundenbeziehung und Kundendaten, technische Verfahren und Abläufe und Know-how.

(3)

Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offengelegt werden, es sei denn (i) dies ist aufgrund von rechtlich zwingend anwendbaren Regelungen oder gerichtlichen oder aufsichtsrechtlichen Anordnungen erforderlich und die empfangende Partei hat die andere Partei unverzüglich über die jeweilige Verpflichtung schriftlich informiert, oder (ii) die vertraulichen Informationen werden den Beratern (insbesondere Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Steuerberatern) der empfangenden Partei im Zusammenhang mit der Prüfung, Bewertung, Auslegung oder Ausführung der Vertragsdokumente oder einer sich daraus ergebenden Streitigkeit zugänglich gemacht und der Berater hat sich zuvor schriftlich gegenüber der empfangenden Partei zur Verschwiegenheit verpflichtet oder ist bereits von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

(4)

Die Parteien haben etwaig überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen sind Daten und Unterlagen, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Parteien haben der jeweils gefährdeten Partei auf deren Wunsch die Löschung zu bestätigen.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden

(2)

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

(3)

Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Eine von uns per E-Mail erklärte Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem sie an die vom Partner angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird. Wir können die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Partnerkonto erklären. Der Partner kann die Kündigung auch durch Löschung seines Partnerkontos erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.

(4)

Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Inhalte von uns unverzüglich zu entfernen. Dies gilt auch für Webpages oder andere Werbemedien, in denen der Partner die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

(5)

Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.

§11 Abschließende Bestimmungen

(1)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen ganz oder teilweise nichtig, nicht durchsetzbar oder nicht durchführbar sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages und seiner Anlagen davon nicht berührt werden. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame, nicht durchsetzbare oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame, durchsetzbare und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung möglichst nahekommt. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag oder seine Anlagen eine unbeabsichtigte Lücke enthält.

(2)

Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, uns dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Wir haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft

(3)

Auf diese AGB und das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).

(4)

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und dem Partner wird Berlin vereinbart

Stand:

13. Januar 2025